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Nebengewerbe anmelden – welche Behördengänge sind notwendig?

Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 11.03.2025 | 3 Kommentare| 1 Bewertung

Nebengewerbe anmelden (© DOC-RABE-Media - Fotolia.com)
Nebengewerbe anmelden (© DOC-RABE-Media - Fotolia.com)

Es gibt viele Menschen, denen der Hauptjob nicht reicht, so dass sie nebenbei noch ein Nebengewerbe anmelden. Der eine möchte damit sein Einkommen aufbessern, der andere macht das Nebengewerbe aus Leidenschaft oder weil er meint eine gute Geschäftsidee zu haben. Jedes Gewerbe hat man beim Gewerbeamt anzumelden, es sei denn man ist Freiberufler. Ein Nebengewerbe hat man seinem Arbeitgeber anzuzeigen bzw. muss hierfür gar eine Erlaubnis bekommen, weil der Arbeitsvertrag dies ggf. vorsieht. Als Inhaber eines Nebengewerbes gilt man als nebenberuflich selbständig.  

(Neben-)Gewerbe anmelden – wann und wo?

Bei der Gewerbeanmeldung wird zwischen Haupt- und Nebengewerbe unterschieden. Da aber jedes Gewerbe sowohl als Haupt- und auch als Nebengewerbe ausgeübt werden kann, ist die Unterscheidung in der Praxis nicht relevant. Lediglich für den Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Krankenkassen ist die Unterscheidung wichtig. Ein Nebengewerbe definiert sich grds. dadurch, dass es einen geringeren Zeitaufwand als das Hauptgewerbe in Anspruch nimmt und grds. ein geringeres Einkommen ausmacht.

Fraglich ist, in welchen Fällen man ein Gewerbe bzw. ein Nebengewerbe anmelden muss und in welchen Fällen (welche Berufsgruppen) man davon befreit ist? Zudem stellt sich die Frage, wo man das Nebengewerbe anmelden muss?

Es ist in Deutschland Pflicht,  jede dauerhafte und auf die Erzielung von Gewinn gerichtete Tätigkeit beim Gewerbeamt anzumelden

Was ist eine gewerbliche Tätigkeit?

Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor,

  • wenn es sich dabei um eine selbständige Tätigkeit handelt (also keine angestellte Tätigkeit),
  • eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt,
  • die Tätigkeit erlaubt und
  • auf Dauer angelegt ist.

In welchem Umfang die Tätigkeit ausgeübt wird, ist dabei nicht maßgeblich. Selbst wenn man im Monat also nur einige Stunden die selbständige Tätigkeit ausübt, handelt es sich dabei im Ergebnis um eine gewerbliche Tätigkeit, da mit der Tätigkeit trotzdem ein Gewinn erzielt werden soll. Auch ein Ebay-Verkäufer ist demnach gewerblich tätig.

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Lediglich die Gruppe der Freiberufler muss kein Gewerbe anmelden, da sie nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Hierzu gehören Rechtsanwälte, Ärzte und Künstler. Diese können ihre Tätigkeit ausüben, ohne ein Gewerbe zusätzlich anmelden zu müssen.

Ansonsten müssen alle anderen Personen (die keine Freiberufler sind) ein Gewerbe anmelden. Nach § 14 GewO gilt die sogenannte Anzeigepflicht. Spätestens nach 14 Tagen ab Beginn muss das Gewerbe angemeldet werden, entweder persönlich, schriftlich oder aber auch elektronisch bei der Gemeinde/Stadt.

Nebengewerbe anmelden beim Gewerbeamt

Das Nebengewerbe hat man grundsätzlich beim örtlichen Gewerbeamt anzumelden. Alternativ kann man das Gewerbe in manchen Städten und Gemeinden beim Ordnungsamt anmelden.  Dies sollte man vorher entweder im Internet oder aber telefonisch erfragen. Nach Erteilung des Gewerbescheines kann mit der Geschäftstätigkeit begonnen werden.

Auch die Abmeldung des Gewerbes erfolgt beim Gewerbeamt bzw. beim Ordnungsamt.

Kleingewerbe als Nebengewerbe anmelden

Man darf das Nebengewerbe nicht mit dem Kleingewerbe verwechseln. Das Kleingewerbe wird auch „Kleinunternehmen“ genannt. Ein Kleingewerbe wird so genannt, weil es unter einer bestimmten Umsatzgrenze liegt. Die gesetzliche Kleingewerberegelung greift  dann, wenn der  Umsatz des Unternehmens im Jahr die Grenze von 25.000 Euro im Eröffnungsjahr nicht übersteigt und im Folgejahr ein Umsatz von weniger als 100.000 Euro  (Stand: 2025) zu erwarten ist.

Ein solches Kleingewerbe hat so manche Vorteile; man unterliegt nicht der ordentlichen doppelten Buchführung, sondern kann die Gewinne mit der einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln und darlegen. Im Übrigen kann man eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht beantragen.

Nebengewerbe – Verdienstgrenze

Wenn man ein Nebengewerbe anmeldet, sollte man wissen, wie hoch die „Hinzuverdienstgrenzen“ sind.  Der die unten genannten Grenzen übersteigende Gewinn muss auf die bezogene Leistung angerechnet werden.

  • Bei Arbeitnehmern gibt es keine Grenze
  • ALG-II-Bezieher: 100 Euro im Monat pauschal
  • ALG-I-Bezieher: 165 Euro im Monat
  • Bafög-Bezieher (Studenten): 400 Euro im Monat
  • Bezieher von Erwerbsunfähigkeitsrente: 400 Euro im Monat

Kosten und Ablauf der Anmeldung

Die Kosten der Anmeldung eines Gewerbes sind relativ überschaubar. Für die reine Anmeldung fallen Kosten von 20 bis 30 Euro an, egal ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmeldet. Bei der Anmeldung müssen einige Angaben gemacht werden, z.B. Gewerbesitz, Art und Zweck des Gewerbes.

Nach erfolgter Anmeldung beim Gewerbeamt werden das Finanzamt und auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) automatisch informiert. Vom Finanzamt erhält man einen sogenannten steuerlichen Erfassungsbogen, den man auszufüllen hat. Daraufhin erhält man eine Steuernummer. Zudem wird man als Gewerbetreibender automatisch Pflichtmitglied in der IHK. Im Jahr hat man einen Handelskammerbeitrag von ca. 120 Euro zu zahlen.  Man kann jedoch bei Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung für die ersten 4 Jahre beantragen.

Steuern, Krankenversicherung und Rentenversicherung

Egal ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe ausübt; die Gewerbesteuer wird trotzdem fällig. Allerdings beträgt der Freibetrag 24.500 Euro Gewinn jährlich. Wenn man also keine 24.500 € Gewinn erzielt, ist man von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit. Dieser Betrag zählt pro Gewerbe; d.h. also, dass man diesen Betrag 2 Mal erhält, wenn man 2 Gewerbe ausübt. Dieser Freibetrag gilt nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften, nicht jedoch für Kapitalgesellschaften. Von der Zahlung der Gewerbesteuer sind Freiberufler befreit.

Die Zahlung von Einkommensteuer ist abhängig von der Art des Gewerbes; sprich, ob man gewerblich oder lediglich freiberuflich tätig ist. Für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit ist die Anlage S, für Einkünfte aus dem reinen Gewerbe ist die Anlage G mit auszufüllen. Darin wird der Gewinn bzw. der Verlust eingetragen. Danach richtet sich dann zu zahlende Einkommensteuer. Die Steuererklärung kann man bequem per ELSTER-Verfahren online abgeben.

Für das Nebengewerbe muss keine extra Krankenversicherung abgeschlossen werden, wenn die Nebentätigkeit wirtschaftlich die Haupttätigkeit nicht überwiegt und  maximal bis zu 18

Stunden pro Woche für die Nebentätigkeit aufgewendet werden. Durch die Anmeldung des Nebengewerbes ist man also nicht verpflichtet, eine zusätzliche Krankenversicherung abzuschließen. Man kann also weiterhin in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden. Wenn man allerdings Arbeitslosengeld I oder SGB-II (Hartz-IV) bezieht, kann man weiterhin über die Bundesagentur oder Grundsicherungsamt versichert werden.

Ob die Rentenversicherungspflicht besteht, hängt von der Art des Nebengewerbes ab.

Hebammen und Handwerker von zulassungspflichtigen Handwerksbetrieben (z.B. Bäcker, Maurer etc.) sind im Übrigen generell pflichtversichert.

Genehmigung Arbeitgeber Nebengewerbe – Muster für Arbeitnehmer

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber vom Nebengewerbe nicht informiert werden. Allerdings gibt es Ausnahmen: Beamte, Soldaten und Richter müssen stets den Vorgesetzten informieren und um entsprechende Erlaubnis bitten. Ansonsten muss man den Arbeitgeber informieren, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Daher sollte man einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen.

Eine Mitteilung samt Erlaubnis bzw. Nebentätigkeitsvereinbarung könnte folgendermaßen aussehen: (Muster)

Vereinbarung über Nebentätigkeit/Nebengewerbe

Max Mustermann
Musterstrasse 100
30000 Musterstadt

XY GmbH
Müllerstrasse 99
40000 Geisterstadt


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich teile Ihnen mit, dass ich beabsichtige, ab dem………………….folgendes Nebengewerbe auszuüben.

Art der Nebengewerbes
……………………………………………………………………………………………………

Umfang des Nebengewerbes (wöchentlicher Zeitaufwand)

…………… Stunde(n)

Ich versichere, dass ich auch Ruhetage einhalten werde. Die Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag vom …………….bestehen fort.


Mit freundlichen Grüßen

_________________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer


GENEHMIGT durch

_________________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber, Firmenstempel

Diese Vereinbarung über Nebentätigkeit/Nebengewerbe kann auch als pdf/doc heruntergeladen werden: Muster Vereinbarung über Nebentätigkeit/Nebengewerbe


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Bisherige Kommentare zum Begriff (3)
AndyV#89 (22.06.2023 21:40 Uhr):
Guten Tag, darf der Arbeitgeber (öffentlicher Dienst -nicht verbeamtet) eine Kopie des Gewerbescheines verlangen? Anforderung steht nicht im Arbeitsvertrag. Danke für eine kurze Antwort
Sandra Stucki (30.05.2023 13:30 Uhr):
Ich finde es wichtig, dass Menschen die Möglichkeit haben, ein Nebengewerbe anzumelden, um ihr Einkommen aufzubessern oder ihre Leidenschaften und Geschäftsideen zu verfolgen. Ich habe nicht gewusst, dass die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebengewerbe in der Praxis nicht relevant ist, außer für den Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Krankenkassen.
Chrissi (06.12.2022 14:26 Uhr):
Wenn im Arbeitsvertrag steht man muss einen Nebenjob vom Arbeitgeber genehmigen lassen, ist das Nebengewerbe damit eingeschlossen?
JuraForum.de-Redaktion (07.12.2022 12:22 Uhr)
Grundsätzlich muss man den Arbeitgeber über ein Nebengewerbe nicht informieren. Wenn allerdings die Mitteilungspflicht im Arbeitsvertrag steht, dann ist damit auch ein Nebengewerbe gemeint.






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